Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich jede*r. Sprich Einzelpersonen. Da die meisten Projekte aber sehr zeitintensiv sind, sind es oft Organisationen, die einen Antrag stellen. Darunter fallen alle nichtstaatlichen Organisationen wie:

  • eingetragene Vereine
  • juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände)
  • Initiativen (Bürgerbündnisse, Aktionskreise)
  • selbstorganisierte Einrichtungen
  • anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe

Die antragstellende Person bzw. Organisation sollte über ausreichend fachliche Kenntnis verfügen, die die Durchführung ihres Projektes verlangt. Damit keine Einzelperson alleine die volle Verantwortung übernehmen muss, werden wir (die ExKos) uns bemühen, einen geeigneten Träger für Dich zu finden.

Für die Organisation gilt zudem: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorweisen können und Gewähr geben für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie für einen bestimmungsgemäßen Nachweis derselben. Zudem müssen sie einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit erbringen (gemäß §§51ff der Abgabenordnung).

Welche Ziele sollen die Projekte verfolgen?

Hinter dem Programm Partnerschaft für Demokratie in Gera und den beiden übergeordneten Programmen Demokratie leben! und Denk bunt steht als allererster Gedanke die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Die Partnerschaft für Demokratie in Gera hat sich folgende Leitziele gesetzt, von denen mindestens eines auch vom Projekt angestrebt werden sollte:

  • Gera ist eine tolerante, weltoffene und lebendige Stadt, die mit den Möglichkeiten des Bundesprogramms Demokratie Leben! diese Attribute ausbauen und verstärken möchte. Im Vordergrund stehen dabei die Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Fremdenfeindlichkeit und antidemokratischen Erscheinungen.

  • Gera sieht Demokratie als Stärke und sieht ihre Aufgabe darin, diese zu stärken. Zusammenleben fußt auf demokratischen Grundsätzen. Diese sind unverzichtbar für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Diese Grundsätze entfalten ihre Kraft jedoch nicht von alleine: Sie müssen tagtäglich gelebt, verteidigt und gestärkt werden.

  • Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Sie übernehmen im wachsenden Maße Verantwortung für die Entwicklung der Stadt Gera. Dafür stellen wir ihnen die notwendige Unterstützung in Form von Bildung, Qualifizierungsmaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung. Sie sollen notwendige Kompetenzen erlangen können und mit diesen ausgerüstet Verantwortung von uns übertragen bekommen.

Wie kann ein Projekt aussehen? Was kann alles ein Projekt sein?

Die Projekte können ganz unterschiedlich ausfallen. Euren Ideen sind quasi kaum Grenzen gesetzt. Von den verschiedensten Veranstaltungen und Veranstaltungsformaten (einmalig oder kontinuierlich stattfindend), Ausstellungen, Workshops, Trainings, Unterstützungsarbeiten, …. kann alles dabei sein.

Wichtig ist, dass sie sich – gerne auf ihre eigene Art – für Demokratie und demokratische Prozesse stark machen. Das kann für einige Projekte bedeuten, dass sie sich an ein großes Publikum wenden. Muss es aber nicht zwingend.

Wendet euch gerne mit euren Projektideen an uns, wenn ihr euch unsicher seid.

Hier einige Anregungen:

  • pädagogisches Angebot
  • kulturelles Angebot
  • Angebot im Bereich Sport/Spiel/Outdoor
  • Angebot im Bereich Neue Medien/Social Media
  • Angebot im Freizeitbereich
  • Informationsveranstaltung oder Podiumsdiskussion
  • Aktionstag
  • Fest/Feier
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungsangebot/Schulung
  • Arbeits- und Weiterbildungskontext

Was es zu beachten gilt:

  • die Veranstaltungen müssen genau terminiert sein,
  • jedes Projekt braucht einen Kooperationspartner benannt, der sich aktiv Projektdurchführung beteiligt,
  • der Antrag muss Prinzipien der Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion vorweisen
  • Die Plausibilität von den Projektinhalten und die Wirtschaftlichkeit müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  • Es können nur direkte Projektkosten gefördert wie z. B. für Personal und Honorare, Miete, Mietnebenkosten und eigens für das Projekt gekaufte Gegenstände bis zu 410 €.
  • Es können keine Baumaßnahmen und Verpflegungspauschalen gefördert werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wie kommt es von der Idee zum Projekt? Wie stelle ich einen Antrag?

Habt ihr eine tolle Idee und Lust und die Kapazität ein Projekt auch durchzuziehen, solltet ihr das Projekt für euch erst einmal grob skizzieren. Was wäre das primäre Anliegen des Projektes? Was wäre alles zu beachten? Wie wäre der zeitliche Ablaufplan? Wen könnte man noch mit ins Boot holen? Wer wäre ein geeigneter Träger für das Projekt? Etc.

Wichtig: Ihr könnt euch in jeder Phase an uns wenden!

Dieser Phase folgt die Antragsstellung. Dafür holt ihr euch alle von uns auf der Homepage zusammengestellten Formulare. Das wäre zuallererst der Projektantrag und füllt ihn aus. Bei Fragen, kommt bitte zu uns. Dieser besteht u. a. aus einem – schon dezidierteren – Finanzierungsplan.

Bevor ihr die Formulare bei der Stadt einreicht, wendet euch bitte an uns. Wir gehen alles mit euch durch. Liegt der Antrag bei der Stadt, sind keine Änderungen mehr möglich!

Wer ist meine Ansprechpartnerin?

Wir! Die externe Koordinierungs- und Fachstelle (ExKos) hat als Hauptaufgabe, euch beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Zudem bekommt ihr nach Bewilligung von der Partnerschaft eine Pate/einen Patin an die Seite. Diese*r ist Mitglied im Begleitausschuss, ist auf Grundlage eurer Projektbeschreibung an eurem Projekt interessiert und möchte euch gerne bei der Durchführung des Projektes unterstützen. Dieses alles passiert im Ehrenamt. Sie/er wird euch über uns vermittelt und wird mit euch Kontakt aufnehmen.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Die erste Förderrunde wird gewöhnlich bis Ende Januar/Anfang Februar ausgerufen, damit die Projekte auch bald starten können. Genaue Daten werden auf unserer Homepage veröffentlicht. In Gera gibt es eigentlich immer mehrere Förderrunden abhängig davon, wie viel bereits vergeben wurde.

Du musst dir also von der Seite her kein Druck machen und kannst deinen Antrag auch später einreichen. Wann die folgenden Förderrunden enden, wird jedoch nach entsprechender Lage entschieden. D.h. eventuell musst du auf den Bescheid warten.

 

Wer entscheidet über die Bewilligung bzw. welche Projekte gefördert werden?

Über die Anträge entscheidet der Begleitausschuss (BgA) . Er besteht aus ca. 30 Personen aus der Politik, Stadt und Zivilgesellschaft. Die ExKos hat kein Stimmrecht, kann sich jedoch für dein Projekt im Ausschuss stark machen. Du bekommst auch die Möglichkeit, dein Projekt selbst dem BgA vorzustellen.