Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich können gemeinnützige Organisationen einen Antrag stellen. Darunter fallen alle nichtstaatlichen Organisationen wie:

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände)
  • anerkannte Träger der Jugendhilfe
  • Fördervereine (bspw. von Schulen oder Kitas)
  • gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH)

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Gern können Sie aber auch als Person oder Initiative mit uns in den Austausch zu Ihrer Idee gehen – und wir schauen gemeinsam, ob/wie diese z.B. mit einem Verein als Partner umgesetzt werden kann.

Die antragstellende Organisation sollte über ausreichend fachliche Kenntnis verfügen, die die Durchführung ihres Projektes verlangt.

Für die Organisation gilt zudem: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorweisen können und Gewähr geben für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie für einen bestimmungsgemäßen Nachweis derselben. Zudem müssen sie einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit erbringen (gemäß §§51ff der Abgabenordnung).

Welche Ziele sollen die Projekte verfolgen?

Hinter dem Programm Partnerschaft für Demokratie in Gera und den beiden übergeordneten Programmen „Demokratie leben!“ und Denk bunt stehen 3 Schwerpunkte: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.

Weitere Ziele entnehmen Sie bitte immer aktuell dem Förderaufruf. Dieser erscheint mehrmals jährlich und beinhaltet neben konkreten Zielen/Schwerpunkten auch die Frist zur Einreichung des jeweiligen Antrags.

Wie kann ein Projekt aussehen? Was kann alles ein Projekt sein?

Die Projekte können ganz unterschiedlich ausfallen. Ihren Ideen sind quasi kaum Grenzen gesetzt. Ihr Projekt kann einmalig oder kontinuierlich stattfinden. Es kann sich an ein großes Publikum richten oder eher einen kleinen Teilnehmendenkreis haben und verschiedensten Veranstaltungen und Veranstaltungsformaten umfassen, z.B.: Workshops, Trainings, Lesungen, Aktionen für mehr Miteinander in den Ortsteilen,  künstlerische Projekte oder Ausstellungen, Filme mit Filmgespräch, interkulturelle Begegnungen….

Wichtig ist, dass Sie sich – passend zum Projekt – für Demokratie, Teilhabe, Mitgestaltung und/oder die Gestaltung einer vielfältigen Gesellschaft und/oder gegen Extremismus einsetzen.

Wenden Sie sich gern mit Ihrer Projektidee an uns, wenn Sie sich unsicher sind.

Hier noch einige Anregungen:

  • pädagogisches Angebot
  • kulturelles Angebot
  • Angebot im Bereich Sport/Spiel/Outdoor
  • Angebot im Bereich Neue Medien/Social Media
  • Angebot im Freizeitbereich
  • Informationsveranstaltung oder Podiumsdiskussion
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungsangebot/Schulung
  • Arbeits- und Weiterbildungskontext

Was es zu beachten gilt:

  • die Veranstaltungen müssen genau terminiert sein (d.h. Anfang und Ende muss festgelegt sein),
  • Projektinhalte und die geplanten Finanzen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen,
  • Es können nur direkte Projektkosten, die tatsächlich für die Umsetzung benötigt werden, gefördert werden, wie z. B. für Personal und Honorare, Miete, Mietnebenkosten und eigens für das Projekt gekaufte Gegenstände / Material.
  • Es können keine Baumaßnahmen gefördert werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wie kommt es von der Idee zum Projekt? Wie stelle ich einen Antrag?

Haben Sie eine tolle Idee und Lust und Zeit, ein Projekt umzusetzen, sollten Sie das Projekt für sich zuerst grob skizzieren: Warum braucht es dieses Projekt? (Ziel/Anligen); Was genau wollen wir umsetzen? (geplante Maßnahmen); Was ist unser Zeitplan? (inkl. Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung); Wo findet das Projekt satt? (z.B. Ortsteil oder Raum); Wen könnte man noch mit ins Boot holen? (Kooperationspartner z.B. für Raum, Ansprache von Teilnehmenden, Inhalte), etc.

Wichtig: Sie können sich in jeder Phase an uns wenden!

Dieser Phase folgt die Antragsstellung. Dafür finden Sie alle von uns auf der Homepage zusammengestellten Formulare, insbes. den Projektantrag, der ausgefüllt werden muss. Auch hier unterstützen wir gern bei Fragen!

Bevor Sie den Antrag bei der Stadt einreichen, kommen Sie bitte mit uns ins Gespräch. Wir gehen alles mit Ihnen abschließend durch. Liegt der Antrag bei der Stadt, sind keine Änderungen mehr möglich!

Wer ist meine Ansprechpartnerin?

Wir! Die Externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) hat als Hauptaufgabe, Ihnen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Die erste Förderrunde wird gewöhnlich bis Ende Januar/Anfang Februar ausgerufen, damit die Projekte auch bald starten können. In Gera gibt es meist mehrere Förderrunden – abhängig davon, wie viel bereits vergeben wurde. Sie können Ihren Antrag also auch später im Jahr einreichen. Genaue Daten werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

Wer entscheidet über die Bewilligung bzw. welche Projekte gefördert werden?

Über die Anträge entscheidet der Begleitausschuss (BGA). Er besteht aus ca. 26 Personen aus der Zivilgesellschaft, der Stadtverwaltung und der Politik (Stadtrat). Die KuF hat kein Stimmrecht. Sie bekommen die Möglichkeit, Ihr Projekt selbst dem BGA vorzustellen.