Hinweise und Unterlagen zur Projektumsetzung

Nachweis der Maßnahmenpauschale

Teilnehmendenlisten

Der Nachweis der Teilnehmendenpauschale erfolgt über die Vorlage von Teilnehmendenlisten für die jeweiligen Veranstaltungen.

  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird für jeden Tag eine Liste geführt.
  • Die Teilnehmendenlisten enthalten den Namen und das Datum der Veranstaltung (Projektname wie im Projektantrag beantragt und, so zutreffend, die Einzelveranstaltung innerhalb des Gesamtprojektes).
  • Für die Unterzeichnung der Teilnehmenden sind mindestens anzugeben: Vor- und Nachname (lesbar) sowie Unterschrift der teilnehmenden Personen.
  • Für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist, neben dem Namen der Veranstaltung (siehe oben, Name Einzelveranstaltung), Datum, Angabe der Gesamtanzahl der Teilnehmenden sowie Vor- und Nachname (lesbar) und Unterschrift der Betreuungskraft und deren Zuordnung zur Gruppe (z.B. begleitende Lehrer oder Lehrerin, begleitende Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter) sowie dem Zusatz, dass es sich um unter 16-jährige Kinder oder Jugendliche handelt, ausreichend. (Unter 16 = bis vor dem 16. Geburtstag.)
  • Für Veranstaltungen, die sich an eine Zielgruppe richten, für welche schon allein die Teilnahme an dieser Veranstaltung eine Gefährdungslage auslösen kann, kann eine anonymisierte Teilnehmendenliste eingereicht werden. Dafür unterzeichnet jede teilnehmende Person auf einem eigenen Papier, auf der alle oben genannten Angaben ebenso verzeichnet sind.

Download Vorlagen Teilnehmendenlisten:


Honorarpauschalen

Für die Honorarkostenpauschale ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nachzuweisen.
Dies erfolgt über den Honorarvertrag und die Rechnungen über die Leistungserbringung.
Beiden müssen Folgendes enthalten:

  • Vertragspartner: Honorarkraft sowie Organisation, die Projektantrag gestellt hat bzw. Fördermittel erhält
  • Datum der Leistung
  • Inhalt der Honorartätigkeit und
  • Umfang (bei Nutzung der Tagespauschale i.H.v. 540€ – ein Tag bzw. bei Nutzung der Pauschale pro Stunde die Anzahl der beantragten Einzelstunden)

Beachte: Die vereinbarten Honorarkosten müssen nicht 540€ betragen, es kann auch weniger sein, da mit dieser Pauschale z.B. auch Miete, Material oder Reisekosten abgedeckt werden können.)


Öffentlichkeitsarbeit

Senden Sie bitte alle Veröffentlichungen (Druck oder digital) zur Freigabe an das Federführende Amt: demokratie.leben@gera.de
Sie müssen folgende Förderlogos in dieser Reihenfolge enthalten:

  1. Das Förderlogo des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (bestehend aus den Teillogos des Bundesfamilienministeriums und des „Demokratie leben!“-Schriftzugs).
  2. Freistaat Thüringen – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sowie
  3. des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Thüringen DENK BUNT

Mit dem Projektbericht, erhält die Partnerschaft für Demokratie von Druckerzeugnissen je ein Exemplar sowie Links oder Screenshots von Online-Veröffentlichungen.